Informationen zum russischen Visum und Visabeantragung
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Der Weg zum Visum
Der Weg zum Visum umfasst grundsätzlich zwei Schritte:
- Die Ausstellung einer (amtlichen) Einladung als Voraussetzung für die Visa-Beantragung.
(Was ist eine Einladung?)
Die Einladung kann unabhängig von Wohnort und Staatsbürgerschaft beantragt werden.
- Die Beantragung des eigentlichen Visums.
Das Visum kann nur im Heimatland des Antragstellers oder im Land des nachgewiesenen ständigen Aufenthaltes beantragt werden.
Um ein russisches Visum beantragen zu können, benötigen Sie zuerst eine so genannte "Einladung". Am einfachsten ist die Beantragung eines Touristenvisums auf Basis einer touristischen Einladung. Weitere Informationen (Was ist eine Einladung?) entnehmen Sie bitte den FAQ.
Wenn Sie im Besitz einer amtlichen Einladung sind, können Sie:
- entweder: ... Ihr Visum selbst im zuständigen russischen Konsulat beantragen. (Achtung: Antrag nur in dem für Ihren Wohnort zuständigen Konsulat möglich!)
- oder: ... uns mit der Beantragung beauftragen. Alle dazu notwendigen Informationen, wie Versandadresse, Auftragsformular, Liste der einzureichenden Unterlagen usw. erhalten Sie von uns zusammen mit der Einladung.
Wir beschaffen Visa für deutsche Staatsangehörige sowie alle in Deutschland lebenden Ausländer, unabhängig vom Wohnort. (Die für Privatpersonen geltende Bestimmung, dass das Visum nur in dem für den Wohnort zuständigen Konsulat beantragt werden kann, gilt für uns als akkreditierten Visadienst nicht.) Sie schicken uns einfach alle Visaunterlagen. Die Adresse unseres zuständigen Büros erhalten Sie zusammen mit der Einladung. Wir beantragen das Visum in Ihrem Namen bei der Russischen Botschaft in Berlin. Anschließend erhalten Sie Ihren Pass mit dem Visum auf dem Postweg von uns zurück. Sie haben hier die Wahl zwischen einem Versand als Einschreiben oder per DHL-Kurierdienst. Weitere ausführliche Informationen zur Visabeschaffung erhalten Sie zusammen mit der Einladung.
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WICHTIGER HINWEIS zur Visabeantragung:
Wenn Sie bei uns eine touristische Einladung bestellen, müssen damit in jedem Fall auch ein touristisches Visum beantragen. Ihre touristische Einladung bestätigt Ihnen (pro forma) eine touristische Individualbuchung mit Hotelunterkunft, Transfer und Besichtigungsprogramm.
Wenn Sie das Visum selbst beantragen möchten, achten Sie bitte streng darauf, daß Ihre Angaben gegenüber der Botschaft identisch zu denen in der Einladung sind. Wenn Sie von der Einladung abweichende Angaben machen kann Ihnen das Visum verweigert werden.
Wenn Sie unsicher sind, empfehlen wir die Visabeschaffung über uns durchzuführen oder einen anderen Visumdienst Ihres Vertrauens zu beauftragen.
Die Erteilung des Visums liegt grundsätzlich in der alleinigen Zuständigkeit des Russischen Konsulats. In äußerst seltenen Fällen kann ein Visum, auch ohne Angabe von Gründen, verweigert werden. Eine Haftung unsererseits für Entscheidungen der Botschaft kann nicht übernommen werden.
Hinweise zur Bearbeitungszeit in der russischen Botschaft
- Die russischen Botschaften in Deutschland und den meisten EU-Ländern haben zum 01.06.2007 neue Visagebühren und -bearbeitungsfristen eingeführt. Die Bearbeitungsdauer touristischer Visaanträge beträgt nun i.d.R. 10 Tage.
- Es gibt seit dem 01.06.2007 keinen Anspruch auf sogenannte "Blitz-Visa" (Ausstellung am selben Tag) mehr. Akkreditierte Visumdienste können z.T. dennoch Express-Visa ausstellen lassen. Auch wir bieten diese Möglichkeut an.
- Touristische Visa sollten wegen der zehntägigen Standard-Bearbeitungsdauer möglichst mindestens elf Tage vor Gültigkeitsbeginn der Einladung beantragt werden.
- Beispiel: Wenn Sie eine Einladung für 4 Wochen (z.B. 01.05.-29.05.) besitzen, aber nur 5 Tage (z.B. 24.05.-29.05.) reisen wollen, können Sie das Visum nicht erst am z.B. 02.05. beantragen, auch wenn Ihr geplanter Reisezeitraum in die Voucher-Gültigkeit fällt. Das Visum kann nur für die Gültigkeit 01.05.-29.05. ausgestellt werden und sollte daher spätestens elf Tage vorher, also spätestens am 20.04. beantragt werden.
- Je nach Andrang nehmen die Botschaften Visaanträge erst relativ spät entgegen. So kann es in der Hochsaison vorkommen, daß Visumanträge nicht zur Bearbeitung angenommen, wenn bis zum Reisetermin noch mehr als einen Monat Zeit ist.
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Visaanträge zum Download und Dokumente
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ACHTUNG: Seit dem 20.11.2008 akzeptiert die russische Botschaft in Deutschland nur noch maschinell per PC ausgefüllte Visumanträge! Handschriftlich ausgefüllte Anträge werden nicht mehr angenommen.
Der Visumantrag muß auf einem DIN A4-Blatt ohne Skalierung ausgedruckt werden. Stellen Sie dazu sicher, daß bei den Druckeinstellungen bei "Anpassen der Seitengröße" "Keine" ausgewählt ist. Der Visumantrag wird sonst von der Botschaft zurückgewiesen! Aus dem gleichen Grund sind auch Faxkopien nicht möglich.
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, einen Antrag per PC auszufüllen, füllen Sie ihn bitte per Hand aus und schicken uns zusätzliche einen blanko unterschriebenen Antrag. Wir werden dann Ihre Daten eingeben und den Antrag ausdrucken. Für diesen Service berechnen wir 10 EUR je auszufüllendem Antrag.
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Checkliste Antragsunterlagen und anerkannte Versicherungen
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Fragen und Antworten
Allgemeine Fragen zum Russischen Visum und zu Reisen nach Russland:
Fragen zu unserem Angebot:
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Welche Dokumente benötigt man, um ein russisches Visum beantragen zu können?
1. Reisepass
- Pass im Original
- Pass muß mindestens sechs Monate über das Reiseende hinaus gültig sein
- vorläufige (grüne) deutsche Reisepässe werden akzeptiert
- WICHTIG: Es muss eine leere Doppelseite (also zwei leere Seiten nebeneinander) vorhanden sein!
2. Passbild
- pro Visumantrag ein Passbild
- gleiche Anforderungen wir für biometrische Reisepässe »klick
3. amtliche Einladung
- Eine so genannte "amtliche Einladung" (»hier online bestellbar).
4. durch russische Botschaft anerkannte Auslands-Reise-Krankenversicherung
- Eine Kopie Ihrer anerkannten Krankenversicherungs-Police. (Sie können die Reise-Krankenversicherung bei jedem Reisebüro abschließen.).
- Die Liste der anerkannten Versicherungen finden Sie oben mit Klick auf den Haupt-Menüpunkt "Pflicht-Versicherung".
5. Visumantrag
- am PC ausgefüllter, ausgedruckter und unterschriebener Visaantrag der Russischen Botschaft (gilt vorerst nur für Deutschland)
6. Nachweis der "Rückkehrwilligkeit" (ab 08.11.2010)
- Laut Formulierung auf der Website der Russischen Botschaft (Stand 02.11.2010, Originalwortlaut):
"Auszug von der Bankrechnung oder andere Garantien der Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat"
Was das im Einzelnen heißen soll, können selbst die von uns befragten Mitarbeiter der Visastelle der Russischen Botschaft noch nicht sagen. Sobald Praxiserfahrungen vorliegen, werden wir diesen Punkt aktualisieren.
Achtung! Auch wenn auf den Infoseiten der Russischen Botschaft in Deutschland steht, daß der Visumantrag handschriftlich ausgefüllt werden könne, ist diese Information falsch. Handschriftlich ausgefüllte Visumanträge werden von der Botschaft nicht akzeptiert! Da hilft auch kein Hinweis, daß selbst direkt auf dem Antrag steht, daß dieser "mit Kugelschreiber in Blockschrift" ausgefüllt werden könne. Die Standardantwort der Botschaft lautet, daß das keine Rolle spiele...
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Welche Dienstleistungen zur Visabeschaffung werden angeboten?
Wir lösen für Sie alle Fragen im Zusammenhang mit russischen Touristenvisa.
Um ein Touristenvisum beantragen zu können, benötigen Sie eine so genannte "touristische Einladung". Dieses ist ein amtliches, von einem lizensierten russischen Tourismusunternehmen ausgestelltes Dokument. Sie können diese touristische Einladung hier online bestellen und erhalten sie als ausdruckbares PDF-Dokument auf Wunsch schon innerhalb weniger Stunden.
Wenn Sie im Besitz der Einladung sind, können Sie
a) das Visum selbst beim zuständigen russischen Konsulat beantragen,
b) oder uns mit der Einholung des Visums beauftragen
c) oder einen beliebigen anderen Visadienst zur Visabeschaffung engagieren.
Alle Informationen über die von uns angebotene Visabeschaffung erhalten Sie detailliert zusammen mit der Einladung. Sie können dann immer noch entscheiden, welche der drei Möglichkeiten a) bis c) für Sie am günstigsten ist.
Schließlich unterstützen wir allen unsere Kunden bei der in Russland vorgeschriebenen "Registrierung" (mehr dazu: siehe oben Menüpunkt "Registrierung in Russland").
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Muss das Visum vom Reisenden persönlich in der Russischen Botschaft beantragt werden?
Nein. Sie können das Visum natürlich selbst im zuständigen Russischen Konsulat beantragen, müssen es aber nicht.
Statt dessen können Sie einen Visumdienst (z.B. uns) mit der Beantragung des Visums in Ihrem Namen beauftragen. Dies kostet ca. 30 EUR, ist aber eine gute Investition. Sie ersparen sich zweimaliges mehrstündiges Anstehen in der Botschaft, Sie vermeiden wegen unvollständiger oder falsch vorbereiteter Unterlagen wieder nach Hause geschickt zu werden und Sie können alles bequem per Post erledigen.
Eine Beantragung per Post direkt im Konsulat oder der Botschaft ist dagegen z.Z. nicht mehr möglich! Bitte schicken Sie keinesfalls Unterlagen direkt an die Konsulate oder die Botschaft. Es sei denn, Sie wollen riskieren, diese erst nach vielen Wochen unbearbeitet zurückzuerhalten.
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Kann ich das Visum in jedem russischen Konsulat beantragen?
Nein. Visa können nur im Heimatland des Antragstellers beantragt werden. Deutsche können also ihr Visum nur in Deutschland beantragen. Ausnahme: Wenn Sie in einem anderen Land ständig leben und dies nachweisen können (Aufenthaltserlaubnis o.ä.), können Sie Ihr Visum auch dort beantragen. (Beispiel: Ein Schweizer mit deutscher Aufenthaltserlaubnis kann das russische Visum auch in Deutschland beantragen.)
Für Deutschland gilt zusätzlich: Touristische Visa können durch den Antragsteller* nur in dem für den Antragsteller zuständigen Russischen Konsulat beantragt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Antragstellers.
Laut Auskunft der Russischen Botschaft in Berlin gelten folgende Zuständigkeiten:
- Botschaft der Russischen Föderation in Berlin (Konsularabteilung, Behrenstr. 66, 10117 Berlin)
Konsularbezirk: Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt; Mecklenburg-Vorpommern.
- Generalkonsulat in Bonn (Waldstr. 42, 53177 Bonn)
Konsularbezirk: Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland.
- Generalkonsulat in Hamburg (Am Feenteich 20, 22085 Hamburg)
Konsularbezirk: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
- Generalkonsulat in Leipzig (Turmgutstr. 1, 04155 Leipzig)
Konsularbezirk: Sachsen, Thüringen
- Generalkonsulat in Bayern (Seidlstr.28, 80335 München)
Konsularbezirk: Bayern
*Regelung gilt nicht, wenn Sie unseren Visumservice mit der Beantragung des Visums beauftragen.
Wir können das Visum für Sie unabhängig von Ihrem Wohnort beschaffen!
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Wie schnell erhalte ich die bestellte Einladung?
Wenn Sie bei uns eine Einladung online bestellen, können Sie zwischen mehreren Optionen zur Bearbeitungszeit wählen:
EXPRESS: Sie erhalten die bestellte Einladung kurzfristig nach Buchung (meist innerhalb von 1 bis 3 Stunden), spätestens jedoch noch am gleichen Werktag bis 22:00 Uhr. Fällt Ihre Bestellung auf ein Wochenende oder Feiertag oder geht sie an einem Werktag nach 18:00 Uhr bei uns ein, so erhalten Sie die bestellte Einladung auch dann meist innerhalb weniger Stunden, spätestens jedoch am Vormittag des folgenden Werktages.
EIL: Sie erhalten die bestellte Einladung spätestens am dritten auf die Bestellung folgenden Werktag bis 22:00 Uhr. (Beispiel: Sie bestellen an einem Montag um 15:00 Uhr. Sie erhalten die Einladung am darauffolgenden Donnerstag bis spätestens 22:00 Uhr.)
NORMAL: Sie erhalten die bestellte Einladung eine Woche nach Bestellung bis spätestens 22:00 Uhr. (Beispiel: Sie bestellen an einem Montag um 15:00 Uhr. Sie erhalten die Einladung am darauffolgenden Montag bis spätestens 22:00 Uhr.)
Für die Optionen EXPRESS und EIL fallen geringe Zusatzkosten an, die Sie bitte der Bestellseite entnehmen.
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Kann ich die bestellte Einladung nachträglich ändern?
Nein. Ihre Daten werden sofort nach Buchung von uns weitergeleitet und die Einladungen bestellt. Änderungen sind dann nicht mehr möglich. Bei geänderten Daten muß eine neue Einladung beantragt werden, wofür erneut die vollen Kosten anfallen.
Ausnahme: Sie buchen mit der Option "Umbuchbarkeit: JA". In diesem Falle können Sie Umbuchungen im Rahmen des beschriebenen Umfangs vornehmen. Genaue Informationen dazu finden Sie
hier.
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Wie lange dauert die Ausstellung des Visums? Wann sollte das Visum beantragt werden?
Der Prozess der Visabeschaffung umfasst im Wesentlichen zwei Schritte:
- die Beschaffung der notwendigen amtlichen Einladung
- die Beantragung des eigentlichen Visums in der Russischen Botschaft
Den 1. Schritt können Sie online auf unserer Website erledigen. Wir können Ihnen die Einladung noch am gleichen Werktag, oft schon nach wenigen Minuten, zusenden.
Danach kann das Visum in der Russischen Botschaft beantragt werden. Das kann entweder von Ihnen persönlich vorgenommen werden oder Sie beauftragen uns auch mit der Einholung des Visums.
Nachdem Sie eine Einladung haben, können Sie das Visum in der Botschaft beantragen. Die Konsulargebühr der russischen Botschaft beträgt für Deutsche, Österreicher und Bürger der meisten anderen EU-Länder seit dem 01.06.2007 einheitlich 35 EUR bei ca. 10-tägiger Bearbeitungszeit. (Das Konsulat behält sich aber das Recht vor, die Bearbeitungszeit bei Bedarf bis zu 30 Tage zu verlängern.) Eine schnellere Ausstellung (Express-Bearbeitung) ist seit dem 01.06.2007 nur noch in Ausnahmefällen möglich. Die Eilbedürftigkeit muss nachgewiesen werden. Die Botschaft entscheidet im Einzelfall, ob ein Express-Visum (3 Tage Bearbeitungszeit / 70 EUR Gebühr) ausgestellt wird oder nicht. Ein Anspruch auf Express-Ausstellung gibt es seit dem 01.06.2007 leider nicht mehr.
Fallen nationale oder russische Feiertage (Schließtage der Botschaft) in den Bearbeitungszeitraum, so verlängert sich die Bearbeitung der Visaanträge um die entsprechende Anzahl von Tagen.
In Zeiten großen Andrangs (Hochsaison/Sommer) nehmen die russischen Konsulate Visaanträge teilweise nur entgegen, wenn die Zeit bis zum Reisetermin weniger als 1 Monat beträgt.
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Wird auch die Beschaffung von Visa nach Weißrußland und andere ehemalige Sowjetrepubliken unterstützt?
Nein. Unser Service beschränkt sich auf die Beschaffung von touristischen Einladungen und Visa ausschließlich für Russland.
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Welche Sicherheiten und Referenzen können gegeben werden?
Wir arbeiten seit über 10 Jahren als Visa-Dienstleister für namhafte westliche touristische Unternehmen und Fluggesellschaften. In Deutschland sind wir beispielsweise für die Fluggesellschaft Lufthansa undAir Berlin und den Berliner Russland-Spezialreiseveranstalter "VOSTOK Reisen" (www.vostok.de - seit 16 Jahren auf dem deutschen Markt) tätig.
Unser Service wurde mehrfach in der Presse empfohlen, u.a. im "GEO Special RUSSLAND" vom Juli 2006 (Seite 125).
Der "Bundesverband Mittelständischer Reiseunternehmen asr" empfiehlt seinen Mitgliedern ebenfalls unseren Visa-Service (siehe hier).
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Was ist bei mitreisenden Kindern zu beachten?
Kinder benötigen für Reisen nach Russland seit Juli 2011 zwingend einen eigenen Reisepass und eine eigene, separate Einladung. Die Kosten sind identisch mit den Kosten für Erwachsene. Tragen Sie deshalb bitte Kinder ganz normal als Reisende ein. Wichtig ist jedoch, dass mitreisende minderjährige Kinder in der gleichen Einladung stehen müssen, wie der mitreisende visapflichtige Erziehungsberechtigte.
Es ist nur dann möglich, Einladungen nur für Kinder zu bestellen, wenn der mitreisende Erziehungsberechtigte selbst kein Visum benötigt, z.B. weil er die russische Staatsangehörigkeit hat.
In älteren Pässen sind die Kinder noch bei den Erziehungsberechtigten mit eingetragen. Dies ist für eine Visumerteilung jedoch ohne Belang. Unabhängig davon, ob die Kinder im Pass der Eltern stehen oder nicht, müssen sie in jedem Falle einen eigenen Reisepass mit eigenem Visum haben.
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Reicht eine Hotel-Buchungsbestätigung aus, um das Visum beantragen zu können?
Nein. Eine Hotel-Buchungsbestätigung ist nicht ausreichend. Sie benötigen eine "Bestätigung" und einen "Voucher" (zusammen "Einladung" genannt) eines lizensierten russischen Touristik-Unternehmens. Die "Bestätigung" ist ein amtliches Dokument vorgeschriebener Form und darf nicht mit einer einfachen Buchungsbestätigung eines Hotels verwechselt werden.
Auch wenn Sie, z.B. über das Internet, ein Hotel gebucht haben, benötigen Sie für das Visum zusätzlich eine touristischen Einladung.
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Muss das Visum für einen genau festgelegten Zeitraum beantragt werden? Müssen die tatsächlichen Reisedaten damit genau übereinstimmen?
Das Visum wird grundsätzlich nur für einen genau festgelegten Zeitraum (von-bis) ausgestellt und zwar für genau den Zeitraum, der in der Einladung angegeben ist. Es ist also nicht möglich ein Visum für einen von der Einladung abweichenden Zeitraum zu beantragen. Die tatsächlichen Reisetermine (Einreise und Ausreise) können irgendwann innerhalb dieses Zeitraums liegen. Wenn das Visum beispielsweise vom 01.08. bis 15.08. gilt, so kann man ab dem 01.08. einreisen und muss bis spätestens 15.08. wieder ausgereist sein. Eine mögliche Reisezeit wäre also z.B. vom 05.08. bis 10.08.
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Was muss nach der Einreise in Russland beachtet werden?
Alle Ausländer sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Werktagen nach Einreise polizeilich registrieren zu lassen. Wir geben Ihnen diesbezüglich volle Unterstützung. Alle Informationen, wie und wo Sie sich registreren lassen können, erhalten Sie von uns zusammen mit der Einladung. (Siehe auch oben im Hauptmenü "Registrierung in Russland".)
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Was ist eine "Einladung"? Was ist ein "Voucher"?
Um ein russisches Visum beantragen zu können, benötigt der Antragsteller grundsätzlich eine so genannte "Einladung". Je nach Visum-Art steht der Begriff "Einladung" für unterschiedliche Dokumente:
Für ein Privatvisum benötigen Sie eine "Privateinladung" ("Izvescenie") eines russischen Bürgers. Das ist ein durch die örtlichen Polizeibehörde ausgestelltes Dokument, welches Sie im Original benötigen.
Für ein Geschäftsvisum benötigen Sie eine vom russischen Außenministerium ausgestellte Geschäftseinladung ("Priglashenie"). Diese muss im Original vorgelegt oder direkt als Telex an die Botschaft geschickt werden.
Für touristische Reisen wird eine touristische Einladung benötigt, welche aus zwei Dokumenten besteht: Einer sogenannen "Bestätigung" ("Podtverzhdenie") eines russischen lizensierten Touristikunternehmens und einem "Voucher" über eine Hotelunterkunft. Der oft als Synonym für "touristische Einladung" benutze Begriff "Voucher" stellt also nur einen Teil der benötigten Dokumente dar. Die touristische Einladung kann im Original, als Fax oder als ein wie ein Fax aussehender Schwarz-Weiß-Ausdruck vorgelegt werden. Die im Voucher eingetragene Hotelbuchung ist i.d.R. lediglich eine Pro-forma-Buchung. Dies ist eine von den russischen Behörden akzeptierte Verfahrensweise, die keine Probleme bei der Beantragung des Visums nach sich zieht, da es jedem Reisenden frei steht, ein gebuchtes Hotel wieder zu stornieren. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, an jedem beliebigen anderen Ort zu wohnen (anderes Hotel, Ferienwohnung, private Unterkunft etc.). Das Hotel wird nicht in Ihr Visum eingetragen.
Wenn Sie bei uns eine Einladung bestellen, so ist dies immer eine touristische Einladung und Sie erhalten selbstverständlich beide benötigten Dokumente, die "Bestätigung" und einen "Voucher". Sie brauchen keine weiteren Dokumente, auch keine Hotelbuchungen o.ä.
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Muss die touristische Einladung im Original vorgelegt werden?
Eine touristische Einladung muss nicht im Original vorgelegt werden. Es reicht ein Fax oder ein wie ein Fax aussehender Schwarz-Weiß-Ausdruck. Diese Vorschrift gilt für die Russische Botschaft in Deutschland und den meisten anderen Staaten. Die russischen Botschaften in manchen Entwicklungsländern verlangen hingegen auch bei touristischen Einladungen das Original. Gleiches gilt, wenn Bürger dieser Länder das Visum außerhalb ihres Heimatlandes beantragen.
Unabhängig von dieser generellen Regel liegt es selbstverständlich im Ermessen der Botschaft, jederzeit vom Antragsteller weitere Dokumente und ggf. auch Originale anzufordern. Solche weitergehenden Überprüfungen sind i.d.R. in der Person des Antragstellers begründet und finden äußerst selten statt. In den letzten 5 Jahren wurden bei ca. 15.000 über uns abgewickelten Visumanträgen lediglich zweimal weitere Unterlagen angefordert. In beiden Fällen handelte es sich um nichtdeutsche Staatsangehörige. In solchen Fällen bieten wir unsere Unterstützung an, können aber selbstverständlich nicht dafür haften, wenn ein Visum durch die Botschaft versagt wird.
Aus diesem Grund händigen wir keine Originale der Einladungen aus. Die Originale der über uns ausgestellten Einladungen liegen bei der ausstellenden Firma in Moskau. Auf ausdrücklichen Antrag können wir das Original zusenden lassen. Der Versand per UPS kostet zur Zeit ca. 100 EUR und dauert ca. 3 Werktage. Dazu kommt eine Aufwandpauschale des Ausstellers in Höhe von 35 EUR. Wir selbst berechnen keine Kosten, müssen jedoch die Fremdkosten i.H. von pauschal 135 EUR in Rechnung stellen. Ein Original-Versand ist nur per Vorkasse (Überweisung oder Barzahlung) möglich.
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Kann man ein russisches Touristenvisum beantragen, ohne ein Hotel zu buchen?
Ja. Die einzige und notwendige Voraussetzung, um ein russisches Touristenvisum beantragen zu können, ist das Vorhandensein einer "touristischen Einladung". Diese können Sie »hier online beantragen.
Umgekehrt heisst das, dass eine Hotelbuchung nicht zum Beantragen eines Visums berechtigt. Noch einmal: Einzige und notwendige Voraussetzung ist die "Einladung".
Mehr dazu siehe: Was ist eine "Einladung"? Was ist ein "Voucher"?
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Kann man ein Touristenvisum auch zu einer Privatreise nach Russland nutzen und dort bei Bekannten wohnen?
Selbstverständlich. Es ist Ihnen freigestellt, als Individualtourist Freunde, Bekannte und Verwandte zu besuchen und dort auch zu wohnen. Allerdings müssen Sie bei der Beantragung des Visums und bei Einreise nach Russland als Reisezweck "Tourismus" angeben. Sollten der unwahrscheinliche Fall eintreten, daß Sie bei der Beantragung des Visums gefragt werden, wo sie wohnen, antworten Sie bitte, dass Sie planen, in dem in Ihrer Einladung angegeben Hotel zu wohnen. Es ist auch in Russland nicht verboten, es sich später anders zu überlegen und eine andere Unterkunft zu wählen.
Weil die Ausstellung privater Einladungen sehr zeitaufwändig und umständlich ist, werden mittlerweile so gut wie alle Privatreisen mit Touristenvisa absolviert. Im Endeffekt gibt es keine amtliche Definition, was eine private und was eine touristische Reise ist. Dennoch müssen Sie bei Verwendung einer touristischen oder privaten Einladung im Visumantrag den enstprechenden gleichlautenden Reisegrund angeben. Bitte beachten Sie dies, wenn Sie sich entschließen, für Ihre Reise eine touristische Einladung zu verwenden.
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Kann ein Touristenvisum auch zu einer Geschäftsreise nach Russland verwendet werden?
Das ist kein Problem, solange sich Ihre Geschäftsreise auf Gespräche u.ä. beschränkt und Sie nicht aufällig unternehmerisch/beruflich tätig werden. Was nicht möglich bzw. problematisch ist, ist die Einreise als Tourist mit umfangreichen technischen Ausrüstungen, Werkzeugkoffer, professioneller Filmausrüstung etc., also mit allem, was sofort ersichtlich macht, dass Sie kein Tourist sind. Die Mitnahme von Laptops ist hingegen kein Problem.
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Darf man mit einem Touristenvisum nur in den auf der Einladung genannten Ort reisen?
Ein russisches Visum gilt generell und immer für das gesamte Territorium Russlands. Der Eintrag von Städten in der Einladung und im Visumantrag ist ein Relikt vergangener Zeiten. Im Visum selbst werden die Städte seit ca. fünf Jahren nicht mehr eingetragen. Das heisst, dass ab Ausstellung des Visums sowieso niemand mehr sehen kann, welche Städte im Visumantrag genannt worden waren. Sie können also auch als Tourist überall hin reisen.
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Warum wird in der Einladung eine Hotelbuchung bestätigt, die von mir gar nicht vorgenommen wurde? Ist tatsächlich ein Hotel gebucht worden?
Um eine touristische Einladungen auszustellen, legt das einladende russische Touristikunternehmen eine Hotelbuchung, meist innerhalb vorab eingekaufter Hotelkontingente an und bestätigt diese Buchung in der Einladung. Hierbei handelt es sich um eine reine Pro-forma-Buchung, die aus bürokratischen Gründen zur Ausfertigung der Einladungsdokumente notwendig ist. (Die bürokratischen Verfahren stammen noch aus Zeiten, wo Touristen nur in staatlichen Hotels wohnen durften.) Sobald die Einladung erstellt ist, wird die Hotelbuchung kostenfrei storniert. Entsprechend den aktuell geltenden russischen Gesetzen steht es jedem Reisenden frei, gebuchte Hotels wieder zu stornieren und zu wohnen, wo immer man will (anderes Hotel, privat, Wohnmobil usw. usf.). Von dieser Regelung wird hier Gebrauch gemacht.
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Was ist bei Reisen nach Nizhni Novgorod und Groznyj zu beachten?
Leider haben die lokalen Behörden in Nizhni Novgorod und Groznyj die Einreisebestimmungen für diese Städte und Bezirke verschärft, so dass eine DIREKTE Einreise in einer dieser Städte nur mit einem Spezialvoucher möglich ist. Dieser muss durch eine lokale Organisation ausgestellt werden und kostet 75 EUR zusätzlich zum normalen Einladungspreis.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier (klick).
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Wird auch Unterstützung bei der Beschaffung eines deutschen Visums für Russen angeboten?
Nein. Wir befassen uns ausschließlich mit Visa für Russland.
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Was ist zu tun, wenn in der Einladung ein Fehler festgestellt wird?
Wenn der Fehler durch uns oder die einladende Firme verursacht wurde, bitten wir um Nachricht per E-Mail mit den zu korrigierenden Angaben. Wir werden Ihnen umgehend eine neue Einladung ausstellen lassen.
Wenn Sie selbst bei der Bestellung einen Fehler gemacht haben, dann müssen Sie eine neue Einladung bestellen, wofür leider erneut die vollen Kosten anfallen. Ob der Fehler bei Ihnen liegt, können Sie anhand der Buchungsbestätigung überprüfen. Dort sind alle von Ihnen bei Buchung eingetragenen Daten enthalten.
Ausnahme: Wenn Sie bei Bestellung "Umbuchbarkeit: JA" gewählt hatten, können Sie im Rahmen der dort beschrieben Änderungsmöglichkeiten kostenfrei eine neue Einladung erhalten. Bitte informieren Sie uns per E-Mail über die vorzunehmenden Änderungen.
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Ich habe eine private Einladung von Bekannten in Russland. Kann ich damit auch Ihren Service nutzen?
Grundsätzlich befassen wir uns nur mit der Ausstellung touristischer Einladungen und, falls gewünscht, der anschließenden Beschaffung des touristischen Visums. Wenn Sie eine private Einladung haben, wenden Sie sich bitte an einen auf Russland spezialisierten Visaservice, der Sie zu Ihrem konkreten Problem individuell beraten kann. Wir empfehlen in diesem Fall unseren deutschen Partner VOSTOK Reisen in Berlin: »www.vostok.de/russland-visum.
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Was hat es mit der Pflicht-Krankenversicherung auf sich?
Russland hat zum 01.07.1999 eine Krankenversicherungspflicht für alle Ausländer eingeführt, die privat, touristisch oder geschäftlich nach Russland einreisen. Bereits bei Beantragung des Visums ist zusammen mit den Antragsunterlagen ein Nachweis über eine abgeschlossene Auslandsreise - Krankenversicherung vorzulegen.
Eine Liste der anerkannten Versicherungen finden Sie, wenn Sie ganz oben (Hauptmenü) den Punkt "Pflicht-Versicherung" anklicken.
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Wie oft kann man mit einem Visum ein- und ausreisen?
Das richtet sich nach Art des Visums und ist auf dem Visum eingetragen.
Während geschäftliche Visa auch als Mehrfachvisa für längere Zeiträume (bis max. 5 Jahre) ausgestellt werden können, kann man mit einem Touristenvisum nur einmal oder maximal zweimal nach Russland einreisen. Das muß jedoch bereits bei Bestellung der Einladung angegeben werden. Die Einladung wird dann enstprechend ausgestellt und ermöglich die Beantragung des gewünschten Visums.
Bitte beachten Sie, daß sich in einem Reisepaß nur maximal ein gültiges russisches Visum befinden darf. Es ist also nicht möglich, eine mehrfache Einreisemöglichkeit dadurch zu erlangen, indem man sich mehrere Visa gleichzeitig ausstellen läßt. Ausnahme: Wenn Sie einen Zweitpaß besitzen, können Sie in jedem Paß ein gültiges Visum haben und entsprechend mehrfach ein- und ausreisen. Es empfiehlt sich jedoch beide Visa nacheinander und unabhängig voneinander zu beantragen.
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aktualisiert: 27.03.2011
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